AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Apartmentvermietung 
des Wohnhauses MEG GmbH 
(Stand 1. Mai 2015)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverhältnisse, die zwischen dem Wohnhaus MEG GmbH und den Mietern des Wohnhauses geschlossen werden. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung.

Die AGB verstehen sich mit der Reservierung / Buchung der Unterkunft als akzeptiert.

2. Zustandekommen des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis entsteht mit der Bestätigung einer Buchungsanfrage des Mieters (fernmündlich oder per E-Mail) durch MEG GmbH.

Erfolgt die Reservierung durch einen Dritten, haftet dieser als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.

3. Mietgegenstand

Die Mieträume werden von dem Vermieter möbliert zur Verfügung gestellt.

Dem Vermieter obliegt die Zuweisung des Apartments, wie auch die Verlegung des Mieters in ein vergleichbares Apartment oder Wohnobjekt. Der Bestand des Mietverhältnisses bleibt weiterhin bestehen.

4. Mietzins

  1. 1. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete gemäß der jeweils gültigen Mietpreisliste inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, derzeit in Höhe von 7 %, an die MEG GmbH zu zahlen.
  2. 2. Die Mietzins ist mit der Anmietung, bzw. zum Zeitpunkt der Reservierung, zwei Wochen im Voraus, bis spätestens Freitag 12.00 Uhr für die Folgewoche, zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung oder per Überweisung, auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der MEG GmbH. Kreditkartenzahlungen, sowie nachträgliche Rechnungsstellungen und/oder Änderungen sind ausgeschlossen. Bei umfangreichen Buchungen erfolgt die Zahlung im Monatstakt (wie vom Vermieter als angemessen befunden)
  3. 3. Bei Zahlungsverzug durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt sämtliche Leistungen einzustellen, das Schloss auszuwechseln, gefundene Sachen/Kleidung temporär bis zur Bezahlung der Rechnung einzubehalten und die Räume anderweitig zu vermieten.

5. Kaution

  1. 1. Bei Vertragsabschluss und vor Übergabe des Mietobjektes ist der Mieter zur Zahlung einer Kaution verpflichtet, zwecks Sicherung der aus dem Mietverhältnis hervorgehenden Forderungen des Vermieters.
  2. 2. Im Falle der Einbehaltung der Kaution, oder eines Teilbetrags, hat der Mieter die Kautionssumme auf den ursprünglichen Betrag aufzustocken
  3. 3. Die Kautionssumme setzt sich aus einer Monatsmiete, laut Anzahl gemieteter Wohnräume, zusammen. Diese kann von dem Vermieter in angemessener Höhe in den Folgenden Fällen aktiviert werden:
    • bei nicht fristgemäßer Verlängerung des Mietverhältnisses (100% von der Kautionssumme)
    • bei unbefugter Erhöhung der Mieterzahl pro Mietraum (50% von der Kautionssumme)
    • bei Entfremdung oder Beschädigung am Mietobjekt und Inventar durch den Mieter (dem Sachwert entsprechend).

6. Rücktritt / Stornierung

Stornierungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Die MEG GmbH behält sich vor, 100 % der Mietsumme einzubehalten bei:

  1. 1. kurzfristiger Stornierung (einen Tag vor Anreise / Abreise)
  2. 2. Nichterscheinen des Mieters
  3. 3. Nichterscheinen der vollständigen Mieterzahl, sowie der Inanspruchnahme kürzerer Mietdauer als ursprünglich reserviert.

7. Mietdauer

Der Mieter verpflichtet sich das Mietverhältnis mindestens eine Woche vor Abreise zu kündigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, behält sich die MEG GmbH vor, die geleistete Kaution einzubehalten und/oder eine zusätzliche Woche zu berechnen.

MEG GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung in den Folgenden Fällen berechtigt:

  • bei Zahlungsverzug der Mietzins oder eines beträchtlichen Mietzinsanteils durch den Mieter
  • bei Verstoß gegen die Hausordnung (angebracht in jedem Mietraum).
  • Bei unangemeldeter Personen im Zimmer

8. Haftung, Schadensersatz

MEG GmbH haftet nicht für Schadensersatz wegen eines Mangels an der Mietsache.

Eine Mietminderung oder Aufrechnung der Mietzins ist ausgeschlossen.

9. Unbefugtes Betreten von Mieträumen

Die Nutzung von Mieträumen durch Dritte ist ausgeschlossen. Die Erhöhung der Mieterzahl pro Mietobjekt ohne die Befugnis des Vermieters ist nicht zulässig.

10. Energenten

Falls der Verbraucher folgende Werte überschreitet, wird die Differenz extra berechnet:

Strom 1,00 kWh / Person / Tag

Wasser 85 l / Person / Tag

11. Strafen

Rauchen ist verboten, anderenfalls berechnen wir eine einmalige Strafe in Höhe von € 100,00 pro Person.

Die Unterbringung von nichtangemeldeten Personen ist verboten, andernfalls berechnen wir € 500,00 Strafe pro Person.

Exzessiver Alkoholkonsum, sowie Lärmbelästigung und Ruhestörung werden durch Hauverbot und eine Geldstrafe in Höhe von € 100,00 pro Person bestraft.

12. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Der Gerichtsstand ist Berlin.